Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen und haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.

2) Auftragserteilung
a) Unsere Angebote gelten freibleibend.
b) Wir akzeptieren Aufträge schriftlich, per E-Mail, per Telefax und auch per Telefon. Der Auftraggeber erhält von uns schriftlich per Mail, Telefax oder Post eine Auftragsbestätigung zugesandt.
c) Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
d) Mehrere Auftraggeber haften für sämtliche Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand.
e) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass seine uns bekannt gegebenen Daten zu Geschäftszwecken elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

3) Vertragsabschluss

a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung im Sinne des Pkt. 2) b) versendet haben oder die Lieferung tatsächlich durchführen.
b) Änderungen, die den Auftrag betreffen, müssen vom Auftraggeber immer in schriftlicher Form bekannt gegeben werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4) Preise

a) Preise basieren auf den Kosten des letztdatierten Angebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung erhöhen, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Im Zweifel gelten die angebotenen Preise als Stückpreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Steuern und Gebühren (z.B. ARA, URA, ….) werden zusätzlich verrechnet.
b) Die angegebenen Preise gelten für Auftraggeber aus Industrie, Gewerbe und Handel, für Behörden und sonstige Einrichtungen.
c) Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Lieferung oder Fertigstellung der Leistung geltende Preis verrechnet.
d) Wir sind insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Besteller gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.

5) Lieferung

a) Die Lieferung erfolgt durch Paketdienst, Post oder Spedition ab Werk in der EU. Sofern nicht ausdrücklich vom Auftraggeber festgelegt, obliegt dem Versender die Wahl des Transporteurs bzw. Transportmittels.
b) Sollte der Auftraggeber eine bestimmte oder eine andere Versandart wünschen, hat er dies im Auftrag bekanntzugeben.
c) Wir teilen dem Auftraggeber die voraussichtliche Lieferfrist in der Auftragsbestätigung mit.
d) Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist der Auftraggeber erst berechtigt, nachdem er schriftlich eine Nachfrist von zumindest 30 Tage gesetzt hat und die Lieferung in dieser Frist nicht erfolgt ist.
e) Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist werden ausgeschlossen.
f) Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt im eigenen Betrieb oder fremden, von dem die Herstellung abhängig ist, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder an geschulten Arbeitskräften, auch Verkehrshindernisse, entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarter Lieferfristen.

6) Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc unser Eigentum.
b) Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an den hiedurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials.
c) Bei Pfändung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich davon zu informieren und uns bei der Sicherung unserer Rechte zu unterstützen sowie uns sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Exszindierungsverfahren zu ersetzen.

7) Lieferung bedruckter Produkte

a) Falls wir den Auftrag zur Lieferung von speziell für den Auftraggeber bearbeiteter und/oder zusammengestellter Produkte bekommen, ist der Auftraggeber zur Anlieferung von direkt reproduzierbarem Material von guter Qualität verpflichtet.
b) Wir sind ausschließlich gehalten, vorab einen Probedruck zur Genehmigung an den Auftraggeber zu übersenden, falls dies vor Auftragserteilung von dem Auftraggeber schriftlich bedungen wurde. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant spätestens 5 Wochen nach Empfang des Auftrages und nach Empfang der reproduzierbaren Materialien einen Probedruck an den Auftraggeber vorzulegen.
c) Alle Kosten des Probedruckes oder Kosten die damit zusammenhängen, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im vereinbarten Preis einbegriffen, es sei denn, dass solches nachdrücklich vereinbart worden ist.
d) Handelsübliche oder technisch vermeidbare Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sind gemäß den Bedingungen der Rohstofflieferanten vorbehalten. Bei Anfertigung von Sonderwünschen hinsichtlich Farbtönen können Reklamationen nicht berücksichtig werden.

8) Zahlung

a) Bei Neukunden liefern wir erstmalig nur gegen Vorauskassa.
b) Sofern keine anderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, sind sämtliche Rechnungen, vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung des Auftraggebers, 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Unberechtigte Abzüge werden in jedem Fall nachgefordert.
c) Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Teilrechnung fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
d) Zahlungen sind durch Bankeinzug (Abbuchung) oder fristgerecht ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahltag gilt der Tag des Einlangens bei uns oder unserer Zahlstelle.
e) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

9) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung zu rügen. Der betreffende Mangel muss hiebei, bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches, schriftlich angezeigt und detailliert beschrieben werden.
b) Mängel eines Teils der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
c) Bei berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware oder Teile davon austauschen oder nachbessern.
d) Wir sind bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß §1168a ABGB oder anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften befreit.
e) Der Ersatz von auf Mängel zurückzuführenden Ansprüchen auf entgangenen Gewinn und von Mangelfolgeschäden jeder Art wird ausgeschlossen.
f) Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Beschaffenheit der Ware von Abbildungen oder Mustern sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
g) Bei Waren mit Auf- oder Eindrucken oder sonstigen Veredelungen akzeptiert der Auftraggeber ausdrücklich produktionstechnisch bedingte Über- oder Unterlieferungen im Ausmaß bis zu 15 % der Bestellmenge eines Artikels.
h) Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
i) Für jene Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir auch nur in dem Umfang, als uns selbst gegen unseren Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche zustehen. Alle Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen uns, sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Wir leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer gegen den Lieferanten Ansprüche nicht zu.

10) Patente und andere Schutzrechte

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass, sollten wir Artikel nach Zeichnung oder Originalmustern des Bestellers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haften. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.

11) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmungen am nächsten kommt.

12) Gerichtssand, Rechtswahl, Erfüllungsort

a) Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
b) Sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer richten sich ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
c) Erfüllungsort ist Wien.